Arzneimittel sind vor allem deshalb verschreibungspflichtig, um den Patienten zu schützen.
Ein richtiges Arzneimittel muss drei Phasen klinischer Studien durchlaufen, bevor es auf den Markt kommen darf und seine Wirksamkeit und Unbedenklichkeit nachweisen.
- Phase: Das neue Arzneimittel wird an eine kleine Gruppe freiwilliger, in der Regel gesunder Testpersonen verabreicht, um die Sicherheit zu prüfen.
- Phase: Das Arzneimittel wird hauptsächlich an Patienten getestet, die an jener Krankheit leiden, gegen die das Arzneimittel wirken soll, um die Wirksamkeit zu prüfen.
- Phase: Das Arzneimittel wird von einer noch größeren Gruppe kranker Personen getestet. Diese Phase kann mehrere Jahre dauern und prüft die langfristige Sicherheit und Wirksamkeit.
Mittelchen, die nur auf dem Papier als Arzneimittel gelten, wie die aus dem Reich der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin, die nur einen Placeboeffekt haben, müssen diese Phasen nicht durchlaufen. Ohne Wirkung keine Nebenwirkung.
Phytotherapeutische Arzneimittel (Phytopharmaka/pflanzliche Arzneimittel) durchlaufen diese drei Phasen ebensowenig, aber im Gegensatz zu den homöopathischen und anthroposophischen Mittelchen können sie durchaus auch eine Wirkung haben.
Ihre Zulassung kann auf traditioneller Verwendung, literaturbasierten Nachweisen oder in einigen Fällen auch auf klinischen Studien basieren. Die Anforderungen an klinische Studien können jedoch weniger streng sein als bei normalen Arzneimitteln.
Nachdem jede Phase erfolgreich abgeschlossen wurde, bekommt das Arzneimittel eine Zulassung. Nun gilt es als relativ sicher beziehungsweise als sicher genug, damit es von der Allgemeinheit verwendet werden kann.
Nach der Zulassung wird das Arzneimittel folglich an noch mehr Menschen getestet, sodass man auch Nebenwirkungen herausfinden kann, die so selten sind, dass sie nicht in den drei Phasen der klinischen Studien erkannt werden können.
Wenn sich nun nach längerer Anwendung und der Überwachung durch Ärzte und Apotheker herausstellen sollte, dass das Anwendungsrisiko für ein Arzneimittel gering ist, kann es aus der Verschreibungspflicht entlassen werden.
Dieser Wechsel ist wohlüberlegt. Es werden dafür viele Daten angeschaut, um sicherzustellen, dass das Arzneimittel bei richtiger Anwendung sicher ist.
Die Risiken, zum Beispiel die, die durch Neben- oder Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln auftreten können, sollten sehr gering sein.
Wir Apotheker und Apothekerinnen spielen hierfür eine große Rolle, da wir oft die letzte Stelle sind, die dafür sorgt, dass die Leute die richtigen Informationen bekommen und die Arzneimittel richtig und somit sicher anwenden.
Protonenpumpenhemmer wie Pantoprazol oder Omeprazol sind ohne Rezept erhältlich, wenn sie maximal 20 Milligramm Wirkstoff und nicht mehr als 14 Tabletten oder Kapseln enthalten, weil eine kurzfristige Einnahme als sicher angesehen wird.
Protonenpumpenhemmer sorgen dafür, dass der Magen weniger Salzsäure bildet und somit weniger angegriffen wird. Der Körper hat sich mit der Bildung von Magensäure allerdings etwas gedacht und diese dauerhaft zu hemmen, kann zu Problemen führen. Weniger Magensäure bedeutet, dass weniger Keime aus der Nahrung zerstört werden, wodurch diese in den Darm und in die Lunge gelangen können, wo sie möglicherweise eine Darminfektion beziehungsweise eine Lungenentzündung auslösen.
Magensäure wird außerdem benötigt, um Vitamin B12 aus der Nahrung zu lösen. Eine langfristige Anwendung von Protonenpumpenhemmern kann einen B12-Mangel verursachen.
Auch ein Magnesiummangel kann die Folge sein, weil die Aufnahme des Magnesiums ins Blut durch eine länger andauernde Einnahme von Protonenpumpenhemmern reduziert wird.
Aus diesen Gründen sollte eine längerfristige Einnahme ärztlich überwacht werden, weshalb mehr als 20 Milligramm Wirkstoff pro Tablette/Kapsel sowie größere Packungen verschreibungspflichtig sind.
Ja, man kann mehrere Packungen kaufen und ja, nicht jeder Arzt achtet darauf und verschreibt sie immer und immer wieder. Aber dadurch, dass man diese Packungen eben nicht frei kaufen kann, wird das allgemeine Risiko für diese Nebenwirkungen gesenkt.
Das gleiche gilt für Paracetamol. Paracetamol ist relativ risikofrei, wenn man sich an die Dosiervorgaben hält.
Wird Paracetamol jedoch zu hoch dosiert, kann die Leber das toxische Abbauprodukt nicht mehr entgiften, weshalb es zu einem Leberversagen und schlimmstenfalls zum Tod kommen kann. Um dieses Risiko zu verringern, darf eine Packung nicht mehr als zehn Gramm Paracetamol enthalten.
Und ja, auch von Paracetamol darf man mehrere Packungen kaufen und könnte auch in weiteren Apotheken mehr bekommen.
Ein weiteres Beispiel ist Ibuprofen. In der Selbstmedikation dürfen höchstens 1200 Milligramm Ibuprofen pro Tag eingenommen werden – maximal 400 Milligramm pro Einzeldosis. 600 und 800 Milligramm sind dementsprechend verschreibungspflichtig.
Ja, man könnte einfach anderthalb oder zwei Vierhunderter einnehmen und hätte ebenso 600 beziehungsweise 800 Milligramm Ibuprofen.
Aber solche hohen Dosen sollten eben nur nach ärztlicher Überwachung eingenommen werden. Wurde das Ibuprofen verschrieben, dürfen davon maximal 2400 Milligramm pro Tag eingenommen werden, mit einer Einzeldosis von 800 Milligramm.
Ibuprofen kann in höheren Dosen und über längere Zeit eingenommen zu Blutungen im Magen und damit zu einem Magengeschwür führen.
Ebenso können auch Nierenschäden auftreten, da Ibuprofen die glomeruläre Filtrationsrate (GFR) senken kann, weshalb die Nieren pro Zeiteinheit weniger Harn filtrieren.
Hat man also nur eine Packung mit 400 Milligramm Ibuprofen mit maximal 50 Tabletten zu Hause, ist das Risiko Nebenwirkungen zu erleiden, geringer, als hätte man eine 100er Packung mit 800 Milligramm oder eine im Ausland gekaufte Packung mit 1000 Tabletten mit je 400 Milligramm zu Hause .

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