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Eine Frau in ihren Vierzigern, betrat die Apotheke und schien irgendetwas zu suchen. Nachdem sie sich eine Weile in unserer Freiwahl umsah, kam sie auf mich zu und sprach mich an.
“Guten Tag, ich habe ein kleines Problem.”
Normalerweise fangen so die Gespräche an, in denen jemand etwas Verschreibungspflichtiges benötigt, aber kein Rezept dafür hat.
“Okay, was ist denn los?”, wollte ich wissen.
“Also meine Tochter hat Ende nächster Woche ihre mündliche Prüfung und ist extrem nervös, weshalb sie auch ziemlich schlecht schläft. Wenn überhaupt. Ich bräuchte etwas für sie, damit sie mal ein bisschen runter kommt und vielleicht auch etwas, damit sie besser einschlafen kann.”
Natürlich benötigte ich noch mehr Informationen, um ihr etwas passendes empfehlen zu können.
“Wie alt ist denn Ihre Tochter?”, hakte ich nach. Sie schien einen Moment lang zu überlegen.
“Zwanzig. Sie ist gerade Zwanzig geworden”, antwortete sie.
“Okay. Also, um besser einschlafen zu können, würde ich zum Beispiel Hoggar Night empfehlen, das kann sie dann kurzfristig einnehmen. Zur Beruhigung gibt es leider nichts, was sofort wirkt, man ohne Rezept kaufen kann und das dann auch noch eine Wirkung hat, die über den Placeboeffekt hinausgeht”, erklärte ich wahrheitsgemäß. “Baldrian könnte man nehmen, aber der wirkt erst nach ungefähr zwei Wochen und auch nicht so stark, dass sie dann völlig relaxed in der Prüfung sitzen würde.”
Hoggar Night enthält als Wirkstoff Doxylamin, ein Antihistaminikum der 1. Generation, das, weil es müde macht, vor allem als Schlafmittel eingesetzt wird.
Ich sah ihr deutlich an, dass meine Aussage sie nicht wirklich zufrieden stellte. Die ganze Zeit über wanderte ihr Blick durch die gesamte Sichtwahl, als hätte ich ihr ausgerechnet DAS Mittel verheimlicht, das ihrer Tochter sofort helfen würde. Oder sie hatte schlicht kein Vertrauen in mich. Das passiert immer dann, wenn der Kunde oder die Kundin das, was man ihm oder ihr sagt, nicht wahrhaben möchte. Wie in diesem Fall.
“Es kann doch nicht sein, dass es überhaupt nichts gibt!”, sagte sie frustriert. Ich zuckte mit den Schultern.
“Ich habe nicht gesagt, dass es überhaupt nichts gibt, ich habe nur gesagt, dass es nichts ohne Rezept gibt. Ein Arzt oder eine Ärztin könnte Ihrer Tochter zum Beispiel einen Betablocker verordnen, der die Wirkung des Adrenalins, sowie die des Noradrenalins hemmt. Die Konsequenz wäre zum Beispiel, dass das Herz dadurch langsamer schlagen würde. Man wäre dann deutlich weniger nervös. Ansonsten wäre noch ein Beruhigungsmittel wie Diazepam möglich. Aber ob er oder sie das dann tatsächlich verordnen würde, wäre eine andere Sache. Das müsste Ihre Tochter mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin besprechen.”
Diazepam gehört zu den Benzodiazepinen. Sie können bei Schlafstörungen, zur Verminderung von Angstzuständen (Anxiolyse), zur Muskelentspannung (Muskelrelaxation), bei Krampfanfällen und zur akuten Beruhigung eingesetzt werden.
Auch diese Antwort schien ihr nicht zu gefallen, was dazu führte, dass sie ihre Augenbrauen nach oben zog.
“Hmm, na gut. Dann geben Sie mir bitte wenigstens die Hoggar-Night-Tabletten, wenn Sie mir schon sonst nichts zur Beruhigung anbieten können.” Nett. Ich liebe passiv aggressive Vorwürfe dieser Art. Während ich zum Regal ging, fragte ich mich, ob sie mir überhaupt zugehört hatte. Ich griff nach der Hoggar-Night-Packung und machte mich wieder auf den Rückweg zur Kasse und bewahrte dabei mein, über die Jahre mühselig antrainiertes, Pokerface, das ich jedoch während der Corona-Pandemie verloren habe. Ich legte ihr die Packung auf den Zahlteller und informierte sie, wie die Tabletten einzunehmen sind.
“Sie sollte etwa eine halbe Stunde vor dem Schlafengehen eine Tablette einnehmen. Sie kann aber auch probieren, ob ihr eine halbe Tablette ausreicht”, erklärte ich. “Und wichtig ist, dass sie nicht einen Tag vor der Prüfung mit der Einnahme beginnt. Sie sollte nämlich erstmal testen, wie sie darauf reagiert. Nicht, dass sie sich davon am nächsten Tag wie gerädert fühlt und nicht in der Lage ist, die Prüfung zu bestehen”, erklärte ich ihr, während ich die Packung abscannte. “Das wären dann acht Euro, bitte.”
Sie kramte in ihrer Tasche und legte mir anschließend einen Zehn-Euro-Schein auf den Zahlteller. Ich bedankte mich bei ihr, nahm den Schein entgegen und legte ihn in die Kasse. Die zwei Euro Wechselgeld legte ich ihr neben die Packung, wo gerade noch ihr Schein lag.
“Hier, bitte. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. Auf Wiedersehen”, sagte ich freundlich. “Und viel Glück für Ihre Tochter.” Sie lächelte.
“Danke!”
Wir verabschiedeten uns und sie verließ die Apotheke.
Mir war klar, dass sie sich danach sehr wahrscheinlich sofort in eine andere Apotheke begab, da ich ja ganz offensichtlich keine Ahnung von meinem Job hatte. In der nächsten Apotheke arbeitete dann vielleicht jemand, dem es egal war, ob etwas eine nachgewiesene Wirkung hatte oder nicht, weshalb ihr dann möglicherweise ein homöopathisches Mittelchen für ihre Tochter empfohlen wurde. Natürlich ohne den Zusatz, dass es sich dabei nur um ein Placebo handelte, das keine Wirkung hatte, die über den Placeboeffekt hinausging. Ihr wisst Bescheid. Wahrscheinlich war sie dann auch total zufrieden damit und fühlte sich endlich einmal ernst genommen, da man ihr für ihre Tochter diese tollen Globuli als DAS Mittel gegen ihr Lampenfieber empfahl. Vielleicht fühlte sich die Tochter durch den Placeboeffekt tatsächlich auch etwas besser. Wahrscheinlich aber nicht. Aber selbst wenn, bevorzugte ich es dennoch, lieber gar nichts zu verkaufen, als etwas anzubieten, das nur einen Placeboeffekt hatte, ohne auf ihn hinzuweisen. Ich würde mich wie ein Betrüger fühlen, und das wollte ich nicht.
Dieser Artikel erschien erstmalig am 15. Juli 2020. Das ist die aktualisierte Version.

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