Eine Frau erkrankte an Gebärmutterhalskrebs. Sie ließ ihn mit einer Strahlen- und Chemotherapie behandeln. Die Chancen für die Heilung standen gut. (Quelle)
Dass die Menschen in solchen Situationen versuchen, an jedem Strohhalm festzuhalten, kann man absolut verstehen. In dieser Situation führte das jedoch dazu, dass die Frau in die Fänge einer Heilpraktikerin gelangte. Diese behandelte den Krebs dann alternativ. Mit Schlangenöl.
Die kranke Frau ging wohl davon aus, dass die Therapie der Heilpraktikerin die bessere Option für sie darstellen würde, woraufhin sie ihre wirksame Therapie abbrach und sich nur noch mit der Therapie der Heilpraktikerin behandeln ließ. Dass es der Schlangenöltherapie an Wirksamkeitsnachweisen mangelt, erwähne ich nicht extra.
Die Frau starb und hinterließ ein Baby. Der Vater des Babys verklagte die Heilpraktikerin daraufhin. Das Gericht gab ihm Recht. Statt der geforderten 170.000 Euro, muss sie immerhin noch 30.000 Euro an das Baby bezahlen, das seine Mutter verlor.
Das Gericht war der Meinung, dass die Heilpraktikerin ihrer Patientin die seriöse Therapie zwar nicht aktiv ausredete, sie aber auch nicht wirklich davon abhielt, die Therapie abzubrechen. Laut Gericht hätte die Heilpraktikerin ihrer Patientin sogar dazu raten müssen, die seriöse Therapie wieder aufzunehmen.
Das bedeutet im Klartext:
Die Heilpraktikerin hätte erkennen müssen, dass die Strahlen- und Chemotherapie ihrer Patientin hätte helfen können, ihre pseudomedizinische Therapie aber nicht. Denn wäre ihr Schlangenöl so effektiv wie die Strahlen- und Chemotherapie gewesen, hätte die Heilpraktikerin ja nichts falsches gemacht.
Uff. Dazu kann ich nur folgendes erwidern:
When I see a bird that walks like a duck and swims like a duck and quacks like a duck, I call that bird a duck.
Die Frau ist Heilpraktikerin. Sie heilpraktikert also. Und wir wissen alle, was das bedeutet. Es ist also nicht wirklich überraschend, dass ihre “Therapie” nicht dem wissenschaftlichen Standard entsprach und die Heilpraktikerin ihre Therapie für effektiver hielt.
Auch wenn viele die Aussage vielleicht als zu drastisch empfinden, aber das komplette Berufsbild der Heilpraktiker ist auf Arroganz aufgebaut. Der Arroganz, es besser zu wissen als Ärztinnen und Ärzte, besser als der wissenschaftliche Konsens, besser als die verhasste Medizin, die sie so abfällig als Schulmedizin bezeichnen. Das ist schließlich auch der Grund, warum sie so ziemlich jede Behandlungsmethode in Anspruch nehmen, die der Medizin und damit der Wissenschaft widerspricht.
Wenn man hin und wieder mit Heilpraktikern zu tun hat, bzw. sich im Internet mal deren Webseiten anschaut, wird einem sofort klar, dass diese Einstellung eine Bedingung zu sein scheint, um überhaupt erst Heilpraktiker zu werden.
Ja, es gibt auch Heilpraktiker für Psychotherapie, die vielleicht nicht schwurbeln, aber von denen spreche ich hier nicht.
Es ist ein Irrtum zu glauben, dass Heilpraktiker die wissenschaftlichen Erkenntnisse in der Medizin schlichtweg ignorieren würden. Sie halten einfach nichts davon, denken es besser zu wissen und beschließen deshalb genau das Gegenteil davon zu tun. Heilpraktiker sind der Wissenschaft feindlich gesinnt.
Da sollte es doch eigentlich niemanden verwundern, wenn Menschen an ihren Methoden sterben, wenn es tatsächlich mal um Leben und Tod geht, oder?
Dennoch wundern sich manche jedes Mal aufs Neue! Warum? Was hat man denn erwartet?
Die Arroganz der Heilpraktiker ist gefährlich und sie wird immer wieder Menschenleben kosten.
Klar, manche Krankheiten und Befindlichkeitsstörungen sind nicht allzu schlimm, da kann man nicht viel Schaden anrichten, da kann man mit dem Placeboeffekt mal kleine Erfolge erzielen. Aber schwere Krankheiten wie Krebs zeigen immer wieder ganz deutlich, warum Laien nicht die Heilkunde ausüben sollten. Aber trotzdem lässt man sie gewähren.
Laien? Wieso sind Heilpraktiker Laien?
Um Heilpraktiker zu werden, braucht man keine Ausbildung. Es genügt ein Hauptschulabschluss, ein ärztliches Attest, ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Mindestalter von 25 Jahren. In einem Test beim Gesundheitsamt muss man noch nachweisen, dass man keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt. (Hah!) Der Test besteht aus 60 Multiple-Choice-Fragen, von denen man 45 richtig beantworten muss, und einer mündlichen Prüfung.
Um für das Heilpraktikern zu argumentieren, heißt es dann oft, dass an der “Schulmedizin” ja auch Menschen sterben würden. Ja, aber da wurde immerhin auf dem Stand der Wissenschaft behandelt und manchmal reicht leider auch die bestmögliche Therapie nicht aus, um Menschenleben zu retten.
Heilpraktiker hingegen bringen ihre Patienten eher um die bestmögliche Therapie. Sie bieten ihnen stattdessen eine an, die der Wissenschaft widerspricht, dafür aber ihren Ideologien entspricht.
Den Patienten ist da häufig nichts vorzuwerfen. Sie können es nicht unbedingt besser wissen, da sie ebenfalls Laien auf dem Gebiet der Medizin sind.
Wären Heilpraktiker gefährlich, hätte man sie doch schon längst verboten, oder nicht?
Oder nicht!
Mir ist klar, dass es den ein oder anderen Menschen da draußen gibt, der Heilpraktiker ist und nichts von dem ganzen unseriösen Mist hält, den seine oder ihre Kollegen da so verzapfen und anwenden.
Ich bin auch wirklich kein Freund des Verallgemeinerns. Wenn aber 99 von 100 so sind, denke ich schon, dass man mir mein Verallgemeinern verzeihen mag.
Wahrscheinlich sind es aber eher 999 von 1.000 oder 9999 von 10.000.
Ich bin deshalb absolut dafür, dass dieser “Beruf” abgeschafft wird.
“Aber die Gespräche und die Zuwendung, die tun den Menschen doch gut.”
Das mag alles sein. Wer seriös ist, kann meinetwegen auch gerne Medizin studieren und danach als Arzt oder Ärztin arbeiten. Wer aber meint, über dem Stand der Wissenschaft zu stehen und Menschen damit um seriöse Therapien bringt oder sie mit gefährlichen Therapien behandelt, sollte das nicht legal tun dürfen. Besser wäre es doch, die Patientengespräche bei den Ärzten besser zu honorieren. Nicht umsonst sind Heilpraktiker privat zu bezahlen.
Trotzdem lasse ich mich gerne davon überzeugen, warum ich falsch liege.
Dieser Artikel erschien erstmalig am 20. April 2021. Das ist die aktualisierte Version.

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